SPEZIALGEBIETE

PUBLIKATIONEN
Schwarz,
H., Telekomvertragsrecht: Infrastrukturverträge des Internets, in Schweighofer/Liebwald/Kreuzbauer/Menzel, Informationstechnik in der juristischen Realität (2004), Verlag Österreich, Wien, 447 ff.
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2. Begriff des Internets
Das
Internet ist kein einzelnes Computernetz, sondern „eine
lockere Vereinigung“
13 aus
unabhängigen, rund um den Erdball betriebenen Computernetzwerken,
im Englischen Interconnected Networks genannt. Aus dieser Art von
Netzarchitektur leitet sich der Begriff Internet ab: Inter
connected Net
works14.
Einsatzgebiete für das Internet finden sich nicht nur im Wirtschaftsleben
zur elektronischen Abwicklung von Geschäftsfällen, sondern in Form
des E-Governments zunehmend auch zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
und der Online-Erledigung von Angelegenheiten der hoheitlichen Verwaltung.
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13 Gralla,
P., So funktioniert das Internet: ein visueller Streifzug
durch das Internet (Originaltitel: How the internet works) (1999),
Seite 6.
14Vgl.
das Internet-Lexikon unter www.netlexikon.de.