SPEZIALGEBIETE

PUBLIKATIONEN
Schwarz,
H., Telekomvertragsrecht: Leistungsstörungen
bei Telefonmehrwert-diensten, in Schweighofer/Geist/Heindl, 10
Jahre IRIS: Bilanz und Ausblick (2007), Richard Boorberg Verlag,
328 ff.
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1.
Begriff der Telefonmehrwertdienste
Von einem (Telefon-)Mehrwertdienst
1 wird
gesprochen, wenn zur Inanspruchnahme im Wege eines Telefonanrufs
eine kostenpflichtige Information oder sonstige Dienstleistung angeboten
wird, die der Kunde durch die Wahl einer Telefonnummer einer bestimmten
Rufnummerngasse
2 abrufen
kann und die anschließend nach Maßgabe der Verbindungsdaten
zusammen mit der Telefonrechnung bezahlt wird
3.
Inhaltlich sind diese Dienstleistungen vielgestaltig. Sie reichen
von Auskunftsdiensten wie etwa Rufnummernauskünften oder Wetteransagen über
Gewinnspiele bis hin zu Erotik-Hotlines. Die Entgelte für den telefonischen
Abruf derartiger Dienste sind generell empfindlich höher als jene
für
gewöhnliche Telefonverbindungen.
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1 Definition
in § 3 Z 16 der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwert
diensteverordnung (KEM-V) der RTR-GmbH, RVON0001-138/2003.
2 Vgl.
die Vorgaben der KEM-V in §§ 103 ff (Verwendung nationaler
Rufnummern in den Bereichen 810, 820, 821, 900, 901, 930, 931 und
939).
3 Vgl.
Klees, Andreas, Vertragsverhältnisse
bei der Nutzung von Mehrwertdienste rufnummern, Computer und Recht (CR)
5/2003, 331 ff.