SPEZIALGEBIETE

PUBLIKATIONEN
Schwarz, H., Telekommunikation: Rechtsentwicklung
im Bereich Voice over IP, in Schweighofer/Liebwald/Augeneder/Menzel, Effizienz
von e-Lösungen in Staat und Gesellschaft (2005), Richard Boorberg
Verlag, 447 ff.
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2.
Wettbewerb der "Übertragungstechniken"
VoIP ist entwicklungsgeschichtlich die technisch neueste, sich
erst in den letzten Jahren etablierende Form der Sprachübertragung.
Dagegen reichen die Anfänge der weltweit bis in die 1990er Jahre unter staatlichen
Monopolen gestandenen öffentlichen Telefondienste in die Mitte des 19. Jahrhunderts
zurück4.
Unter enormem Kapitaleinsatz waren im Lauf vieler Jahrzehnte technisch aufeinander
abgestimmte Telefonnetze errichtet worden, die bis zur Liberalisierung durch
staatsnahe Rechtsträger betrieben wurden. Der Betrieb dieser traditionellen Telefonnetze
wurde in den westlichen Industrienationen erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts
liberalisiert.
Da sich durch die bloße Beseitigung der Monopolbestimmungen der gewünschte Wettbewerb realistischerweise nicht entwickelt hätte, wurde das Anbieten von öffentlichen Telefondiensten wettbewerbsrechtlich geordnet und zum Schutz der Nutzer überdies an die Einhaltung zahlreicher Betriebsauflagen geknüpft.
Regulierung besteht nach wie vor.
Somit stellt sich die zentrale Frage, inwieweit jene wettbewerbsrechtlichen Spezialnormen
der Telekommunikation und gesetzlich vorgesehenen Auflagen, die die Anbieter
herkömmlicher Telefondienste beachten müssen, auch für die erst junge Internettelefonie
gelten bzw. gelten sollen; dies vor allem deswegen, da sich Letztere zusehends
zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz zur traditionellen Sprachtelefonie entwickelt.
Sachgerechte Erörterung setzt voraus, die Unterschiede zwischen den beiden Übertragungstechniken
zu beachten, so dass vorab eine vergleichende Kurzdarstellung gegeben wird.
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4 Den ersten brauchbaren Telefonapparat hatte Alexander Graham Bell bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt und patentrechtlich im Jahr 1876 schützen lassen.