SPEZIALGEBIETE

PUBLIKATIONEN
Schwarz,
H., Telekomvertragsrecht: Regelungsdefizite bei Telefon-mehrwertdiensten,
in Schweighofer/Menzel/Kreuzbauer/Liebwald,
Zwischen Rechtstheorie
und e-Government (2003), Verlag Österreich, Wien, 461 ff.
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2. Exkurs: Dialer
Da Internetzugang technisch meist über Telefonverbindungen
erfolgt, haben Mehrwertnummern auch im Internet an Bedeutung gewonnen.
Dialer sind ganz allgemein Software-Anwendungen (Programme), welche über
das (den Internetzugang herstellende) Modem neue Telefonverbindungen
aufbauen.
In vielen Fällen werden diese Verbindungen ins Internet über
(höhertarifierte) Mehrwertnummern hergestellt, wofür freilich
die Zustimmung des Endkunden erforderlich ist.
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1 Gegenstand
des vorliegenden Beitrages sind ausschließlich jene Dienste,
die in den einschlägigen Rechtsquellen als „frei kalkulierbare
Mehrwertdienste“ bezeichnet werden (vgl. insbesondere Anlage
2 der Numerierungsverordnung BGBl II 1997/416 und Entgeltverordnung
BGBl II 1999/158) und in den Rufnummernbereichen (0)900 und (0)930
anzubieten sind. Der Nummernbereich (0)930 ist Erotik-Hotlines
vorbehalten.
2 Bundesgesetz
betreffend die Telekommunikation BGBl I 1997/100 idF BGBl I 1998/98,
I 1999/27, I 1999/188, I 2000/26, I 2001/32, 134 und I 2002/32.
3 Vgl.
Zanger/Schöll, Kommentar
zum Telekommunikationsgesetz, Rz 41 zu § 57.
4 Umfassende
Information bietet die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
auf ihrer Website unter http://rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekommunikation~
Numerierung.