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Schwarz,
H., Ein
Versandhaus schickt mir unbestellte Ware zu. Was tun?,
Beitrag redigiert für das Rechtslogbuch der Wiener Zeitung,
erschienen 11.2.2006.
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Immer mehr Menschen
lassen sich Sachen, die sie kaufen wollen, nach Hause schicken. Was aber,
wenn man auf dem Postweg plötzlich mit Gütern "beglückt" wird, die man gar nicht bestellt hat? Muss man diese zurückschicken oder bezahlen? Laut Gesetz verlangt ein gültiger Kaufvertrag übereinstimmende Willenserklärungen auf Käufer- und Verkäuferseite. Diese können ausdrücklich oder schlüssig
(konkludent) erfolgen.
Manchmal reichen auch Handlungen einer Partei, die zwar an sich keinen
Kundgabezweck haben, aber als Willenserklärung verstanden werden; der Vertrag käme dann gültig zustande. Man könnte annehmen, dass auch das Behalten einer Sache, die man ohne Bestellung zugesandt erhalten hat, eine solche Handlung wäre - der Empfänger wäre
verpflichtet, den vom Absender verlangten Kaufpreis zu zahlen.
Um aber die unerwünschte Geschäftspraxis zu stoppen, dass Waren mit der Absicht, den gewünschten Erlös zu erhalten, wahllos an Haushalte versandt werden, normiert das Gesetz eine Bestimmung, die sich ausdrücklich
gegen das unbestellte Zusenden richtet.
Demnach ist das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die
ohne Veranlassung übersandt worden ist, nicht als Annahme eines Antrags zu werten, man ist auch nicht zum Zurücksenden verpflichtet. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dem Empfänger erkennbar ist, dass die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist. Diesfalls hat er den Absender zu informieren oder die Sache an ihn zurückzuleiten.
"Das Behalten einer unbestellt erhaltenen Sache gilt nicht als Vertragsannahme, so dass dadurch kein Kaufvertrag zustande kommt", erklärt der im Zivilrecht tätige Wiener Rechtsanwalt Hermann Schwarz, "allerdings könnte der Absender, wenn der Empfänger die unbestellte Sache verwendet, allenfalls einen so genannten Verwendungsanspruch geltend machen (Benützungsentgelt)". Keine Konsequenzen hat es, wenn man sich der Ware entledigt, sie also in den Müll
wirft.
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